Sie hatten einen Autounfall oder möchten den Wert Ihres Fahrzeugs professionell ermitteln lassen? Als unabhängiger Kfz-Gutachter unterstützen wir Sie mit fundierten Unfallgutachten, Wertgutachten, Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen – schnell, zuverlässig und transparent.
In unserem FAQ-Bereich beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Kfz-Gutachten – hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um im Schadensfall richtig zu handeln.
1. Was macht ein Kfz-Gutachter eigentlich genau?
Ein Kfz-Gutachter erstellt unabhängige Gutachten für Fahrzeuge – zum Beispiel nach einem Unfall (Unfallgutachten) oder zur Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwerts (Wertgutachten). Diese Gutachten dienen als Grundlage für Versicherungen, Gerichte oder für den privaten Verkauf.
2. Wann brauche ich ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist sinnvoll, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden (Haftpflichtschaden). Es dokumentiert den Schaden, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und eventuellen Wertverlust (Merkantiler Minderwert). Dieses Gutachten brauchen Sie für die Versicherung des Unfallverursachers.
3. Wer bezahlt das Gutachten bei einem Unfall?
Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, zahlt die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten – Sie müssen nichts bezahlen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder bei Kaskoschäden entscheidet Ihre eigene Versicherung, ob ein Gutachten nötig ist.
4. Kann ich mir den Gutachter selbst aussuchen?
Ja! Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – lassen Sie sich das nicht von der gegnerischen Versicherung abnehmen.
5. Ab wann lohnt sich ein Gutachten?
Ein Gutachten lohnt sich in der Regel ab einem Schaden von ca. 750 Euro (sogenannte „Bagatellgrenze“). Unterhalb dieses Werts reicht meist ein Kostenvoranschlag – wir beraten Sie gern individuell dazu.
6. Was ist ein Wertgutachten?
Ein Wertgutachten gibt Ihnen Auskunft über den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs – ideal für den Verkauf, den Kauf eines Gebrauchtwagens, für Versicherungen oder zur Vorlage bei Gericht.
7. Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
In der Regel erhalten Sie das Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Begutachtung. Bei komplexeren Schäden kann es etwas länger dauern – wir informieren Sie transparent über den Zeitrahmen.
8. Muss ich mit dem Auto zu Ihnen kommen?
Nein! Wir bieten auch eine mobile Begutachtung vor Ort – zum Beispiel bei Ihnen zuhause, am Arbeitsplatz oder direkt an der Unfallstelle. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
9. Was passiert, wenn mein Auto einen Totalschaden hat?
In diesem Fall berechnen wir den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist). Die Differenz erhalten Sie von der Versicherung erstattet – damit Sie sich ein gleichwertiges Fahrzeug anschaffen können.
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